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   VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00 EA   

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https://dejure.org/2000,11920
VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00 EA (https://dejure.org/2000,11920)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2000 - VerfGH 6/00 EA (https://dejure.org/2000,11920)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 EA (https://dejure.org/2000,11920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerfGHG § 11 Nr 3; ThürVerfGHG § 26 Abs 1; ThürVerf Art 62 Abs 1; ThürGO-LT § 74; ThürGO-LT § 76 Abs 5; ThürGO-LT § 78 Abs 1 Nr 3
    Einstweilige Anordnung; Parlamentsausschuß; Geschäftsordnung; Antragsgegner; Maßnahme; Landtag; Abwägung; Ausschluß; Mitarbeiter; Fraktion; nichtöffentliche Sitzungen; Organstreitverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien der Abwägungsentscheidung beim Ausschluss eines Mitarbeiters einer Fraktion von den nichtöffentlichen Sitzungen eines Fachausschusses des Thüringer Landtags im Rahmen der Klärung von Vorwürfen bezüglich der Mitarbeit bei der Staatssicherheit (Stasi); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 70 (Ls.)
  • DÖV 2001, 88
  • VerfGH 6/00 -, LVerfGE 11, 504
  • VerfGH 6/00 -,LVerfGE 11, 504
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98

    Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
    Steht das Handeln eines Fachausschusses des Thüringer Landtags in unmittelbarem Zusammenhang mit den in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geregelten Befugnissen des Ausschusses, so ist der Ausschuß richtiger Antragsgegner eines Rechtsbehelfs gegen eine Maßnahme des Ausschusses, nicht der Landtag (Abgrenzung zu ThürVerfGH, B. v. 11. März 1999 - Az.: VerfGH 12/98 = ThürVBl.

    10 Im Unterschied zu den in der Gesetzgebungskompetenz des Landtags stehenden und von diesem delegierten Zuständigkeiten außerhalb der GO-LT (vgl. dazu ThürVerfGH, B. v. 11. März 1999 - Az.: VerfGH 12/98 - S. 11; ThürVBl.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
    Dieser Feststellung steht Art. 62 Abs. 1 ThürVerf nicht entgegen, wonach die Ausschüsse zur Vorbereitung der Verhandlungen und Beschlüsse des Landtags eingesetzt werden, also lediglich unterstützende Funktion als "Hilfsorgan" des Parlaments (vgl. für den Bundestag BVerfGE 67, 100, 123) haben, was auch darin zum Ausdruck kommt, daß Ausschüsse "Gliederungen" des Parlaments darstellen (vgl. für den Bundestag BVerfGE 2, 143, 160).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
    Vielmehr wägt der Thüringer 11 Verfassungsgerichtshof die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. für den insoweit identischen § 32 BVerfGG BVerfGE 86, 390, 395; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
    Dieser Feststellung steht Art. 62 Abs. 1 ThürVerf nicht entgegen, wonach die Ausschüsse zur Vorbereitung der Verhandlungen und Beschlüsse des Landtags eingesetzt werden, also lediglich unterstützende Funktion als "Hilfsorgan" des Parlaments (vgl. für den Bundestag BVerfGE 67, 100, 123) haben, was auch darin zum Ausdruck kommt, daß Ausschüsse "Gliederungen" des Parlaments darstellen (vgl. für den Bundestag BVerfGE 2, 143, 160).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
    Er kommt deshalb allein in Betracht, um das strittige organschaftliche Recht des Antragstellers vorläufig zu sichern, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt werde (vgl. BVerfGE 89, 38, 44).
  • VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH 28/18

    Entscheidung über Anträge der AfD zu Prüffall-Erklärung u.a.

    Entsprechendes gilt für die AfD-Fraktion, die nach Art. 59 Abs. 2 ThürVerf mit dem Recht auf Chancengleichheit ausgestattet ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, LVerfGE 11, 504 [504] = juris Rn. 36; ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - VerfGH 12/98 -, LVerfGE 10, 500 [508] = juris Rn. 37).
  • VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 3/14

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Im Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt dann ein Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines anderen Staatsorgans (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des

    VerfGH 18/21 14 - VerfGH 17/20 eAO -, juris Rn. 72) oder der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines Staatsorgans bedeutet (ThürVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 EA -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 03.05.2006 - VerfGH 12/06

    Einstweilige Anordnung - Bekanntgabe des Ergebnisses des Überprüfungsverfahrens

    Er kommt deshalb allein in Betracht, um das strittige organschaftliche Recht des Antragstellers vorläufig zu sichern, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt werde (vgl. BVerfGE 89, 38, 44; 106, 253; 108, 34; vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, VerfGH 6/00).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 33/00
    Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin die rechtliche Begründung ihrer Verfassungsbeschwerde erkennbar dem Vortrag der Beschwerdeführerin des Verfahrens - VerfGH 6/00 - entnommen.
  • VerfGH Thüringen, 20.11.2019 - VerfGH L 18 AL 128/18
    Entsprechendes gilt für die AfD-Fraktion, die nach Art. 59 Abs. 2 ThürVerf mit dem Recht auf Chancengleichheit ausgestattet ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -,LVerfGE 11, 504 [504] = juris Rn. 36; ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - VerfGH 12/98 -, LVerfGE 10, 500 [508] = juris Rn. 37).
  • VerfGH Thüringen, 21.06.2016 - VerfGH 31/16

    Eilverfahren der Afd-Fraktion im Thüringer Landtag

    Dies gilt in besonderer Weise für Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz innerhalb eines Organstreitverfahrens, da dann im Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines anderen Staatsorgans liegt (st. Rspr. des ThürVerfGH, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, juris Rn. 35; ebenso statt vieler z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 7).
  • VerfGH Thüringen, 14.03.2014 - VerfGH 6 B 93/14
    Im Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt dann ein Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines anderen Staatsorgans (st. Rspr. des ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 -, juris Rn. 35).
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